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FAQ

Fragen ist wichtig. Vor allem, wenn’s um die eigene Gesundheit geht. Fragen Sie uns also gerne ein Loch in den Bauch. Oder schauen Sie vorher in unsere FAQ. Vielleicht ist die richtige Antwort für Sie hier schon dabei.

FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Ja, Ratenzahlung ist bis zu sechs Monaten zinsfrei möglich. Die Mindestrate beträgt 25,00 € im Monat. Die maximale Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung beläuft sich auf zwei Jahre.

Zum größten Teil wird die Vollnarkose während der Zahnbehandlung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Nur wenn ein vom Psychologen erstelltes Gutachten über die absolute Notwendigkeit vorhanden ist, kann die Krankenkasse in Einzelfällen die Übernahme der Kosten genehmigen.

Die zahnmedizinische Vorsorge wird zwei- bis dreimal im Jahr empfohlen. Der Gang zum Zahnarzt nur bei Schmerzen ist nicht zu empfehlen, da dann meist schon vieles zu spät ist.

Viele Zahnarztpraxen werden auf der Grundlage einer Bestell- oder Terminpraxis geführt. Dies hat den Vorteil, dass die Patienten keine langen Wartezeiten haben, erfordert aber die Verlässlichkeit des Patienten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen – denn der Zahnarzt hat, je nach vereinbarter Behandlung, eine bestimmte Zeit ausschließlich für den Patienten reserviert.

Für Schmerzpatienten werden täglich sogenannte Schmerzzonen in den Tagesplan eingerechnet, so dass Schmerzpatienten im Notfall in der Terminpraxis morgens anrufen und noch für den selben Tag einen Termin vereinbaren können.

Rechtlich gesehen geht der Patient bei der Terminvereinbarung mit der Zahnarztpraxis einen Vertrag ein. Die Praxis ist berechtigt, dem Patienten nachweisbare Kosten in Rechnung zu stellen. Doch das will niemand, denn selbstverständlich hätte der Zahnarzt den Patienten lieber behandelt anstatt ihm eine Ausfallrechnung zu stellen. Daher: Ein Termin, der nicht eingehalten werden kann, sollte spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.

Arbeitnehmer haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Arztbesuche während der Arbeitszeit. Dem Arbeitnehmer kann für die Zeit des Arztbesuches der Lohn gekürzt werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass kein anderer Termin möglich gewesen wäre. Daher kann der Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung verlangen.

Gesetzlich versicherte Patienten bekommen die Erstberatung bei ihrem Zahnarzt von der Krankenkasse erstattet. Privat versicherte Patienten müssen die Kosten einer Beratung beim Zahnarzt selber tragen oder bei ihrer privaten Versicherung einreichen und sich den Rechnungsbetrag erstatten lassen.

Nein. Alle zugelassenen Bleichmittel sind medizinisch und wissenschaftlich gut erprobt. Korrekt angewendet, sind sie unschädlich. Allerdings sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Es sollten zuerst alle externen Verschmutzungen und Belege entfernt werden, d.h. vor dem Bleichen ist eine professionelle Zahnreinigung zwingend notwendig. Diese sollte drei bis zehn Tage vor dem Bleaching stattfinden. Sofern Kariesstellen oder undichte Kronenränder vorhanden sind, sollten diese vorher entfernt werden, um unerwünschte Nebenwirkungen auszuschließen.

Tests haben ergeben, dass die Wirkung solcher Produkte eher gering ist und manchmal sogar einen negativen Effekt haben. Denn oft werden die Zähne aufgeraut und je rauer ein Untergrund ist, desto schneller sammeln sich wieder neue Verfärbungen an.

Wir messen das Aufhellen mit Hilfe von Farbskalen. Zumeist werden die Zähne ein bis zwei Farbstufen heller. Erwarten Sie bitte von nur einem einzigen Bleaching- Vorgang keine Wunder. Je nach gewünschter Zahnfarbe benötigen Sie etwas Geduld und mehrere Bleaching-Sitzungen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, handelt unseriös.

Es kann bei jedem Patienten ein Bleaching durchgeführt werden. Die Frage ist jedoch, ob es immer sinnvoll ist – denn vorhandene Füllungen oder Zahnersatz wie Kronen oder Brücken werden nicht mitgebleicht. Auch bei freiliegenden empfindlichen Zahnhälsen ist ein Bleaching nicht immer ratsam und sofort möglich. Mit Hilfe einer vorhergehenden Desensibilisierungskur lässt sich das Bleichen jedoch ermöglichen. Gebleicht wird lediglich der Zahnschmelz. Freiliegende Zahnhälse, die von Zahnschmelz nicht überdeckt sind, werden ausgespart.

Professionelle Zahnreinigungen sind unverzichtbar für die Zahn- und Mundgesundheit. Wie häufig sie durchgeführt werden sollte, liegt an der individuellen Mundsituation jedes Einzelnen. Als Mittelwert gilt die jährlich zweimal durchgeführte professionelle Prophylaxe. Je nach Vorerkrankung, Verhalten oder Anatomie des Falles, sollten es auch bis zu vier Behandlungen im Jahr sein. Wichtig ist, dass die Intervalle der Profi-Zahnreinigungen immer neu bestimmt werden – denn nur so werden optimale Ergebnisse für die Zahngesundheit erzielt.

Eine Professionelle Zahnreinigung umfasst mehrere Einzelschritte.

  • Es werden harte Beläge wie Zahnstein mit Hilfe eines Ultraschallscalers schmerzfrei entfernt.
  • Mit dem Air flow werden die Zahnoberflächen von Verfärbungen und weichen Belägen entfernt.
  • Im Anschluss erflogt eine Feinreinigung mit den Handinstrumenten Scaler und Kürette.
  • Die Zahnoberflächen werden poliert.
  • Es werden die Zahnzwischenräume auf Gängigkeit geprüft und die Zwischenraumpflege Utensilien individuell angepasst und demonstriert.
  • Zu guter Letzt erfolgt eine Fluoridierung der Zähne mit einem Lack, um Karies vorzubeugen. Individuelle Tipps zur Mundhygiene machen die Behandlung komplett.

Beim Airflow-Verfahren entfernt ein unbedenkliches Gemisch aus aromatisiertem Pulver sowie Wasser und Luft die hartnäckigen Verfärbungen von Kaffee, Tee und Nikotin.

  • Sensitive Zahncreme
  • Richtige Putztechnik
  • Vermeidung von Säuren (Wartezeit bis zur Zahnpflege)
  • Evtl. Schiene
  • Desensibilisierung durch Ihre Lieblingszahnärzte

  • Falsche Putztechnik
  • Säureschäden
  • Knirschen
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